AGB´S (auswärts Sitting)

  • Das Tier wird von TSL betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

  • TSL verpflichtet sich die Pflege der ihm vertrauten Tiere, fachlich, korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

 

  • Der Tierhalter verpflichtet sich für den Zeitraum der Betreuung ausreichend Futter, Streu sowie benötigte Medikamente zur Verfügung zu stellen. Kosten für Einkaufsfahrten während der Sittingzeit trägt der Tierhalter.

 

  • Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Hält TSL aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter ein, dass TSL das Tier in tierärztliche Behandlung gibt.

    Das erkrankte Tier wird bei Dr. Phöland, 66133 Saarbrücken vorgestellt. An Sonn- und Feiertagen Tierklinik Elversberg.

    Die hierdurch entstehenden Kosten (+Transport) trägt allein der Tierhalter.

    Bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt TSL keine Haftung. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt es im Ermessen des behandelten Tierarztes.

  • Der Tierhalter informiert TSL über seine Rückkehr wenn er eingetroffen ist, um sicherzustellen, dass die Tiere wieder in der Obhut ihres Besitzers sind und die nahtlose Versorgung der Tiere gewährleistet ist.

 

  • Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und vor Zugriff Fremder geschützt. TSL wird ihre private- und persönliche Atmosphäre nicht stören. Ich werde keinerlei Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte erfolgt (Einbruch, Zutritt von anderen Schlüsselinhabern), übernehmen.  TSL verpflichtet sich die anvertrauten Räume des Tierhalter nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen, sowie Tiere zu achten.

 

  • Mitteilungspflicht über aufgestellte Kameras oder sonstige Überwachungssysteme in der Wohnung/Haus.

 

  • Stornokosten werden bei kurzfristigen Absagen wie folgt berechnet:

            bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 40% der Gesamtsumme,

            13-7 Tage vor Betreuungsbeginn 65% der Gesamtsumme,

            6-0 Tage vor Betreuungsbeginn 100% der Gesamtsumme.

 

  • Das Sitting beginnt morgens ab 8:45 Uhr – 12:30 Uhr und abends 17:30 Uhr – 20:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Betreuung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht möglich ist. Es kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren wie z.B. des Stadtverkehrs oder auch länger andauernden Besuchen, Notfällen etc. immer zu Verzögerungen kommen.

 

  • An Sonn- und Feiertagen ist nur 1mal täglich (morgens) eine Betreuung möglich. Ausgenommen nach vorheriger Absprache, bei Medikamentengabe.

 

  • Das erste Vorgespräch ist kostenlos. Jedes weitere Gespräch wird mit einer Pauschale von 15 € berechnet. Bei einem Kennenlerngespräch ohne gebuchtes Sitting wird ein Pauschalbetrag von 25 € fällig. Schlüssel abholen oder bringen Pauschale von je 15 €.

AGB´S (Pension) 

  • Das Tier wird von TSL betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

  • TSL verpflichtet sich die Pflege der ihm vertrauten Tiere, fachlich, korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

 

    • Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Hält TSL aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter ein, dass TSL das Tier in tierärztliche Behandlung gibt.

      Das erkrankte Tier wird bei Dr. Phöland, 66133 Saarbrücken vorgestellt. An Sonn- und Feiertagen Tierklinik Elversberg.

      Die hierdurch entstehenden Kosten (+Transport) trägt allein der Tierhalter.

      Bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt TSL keine Haftung. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt es im Ermessen des behandelten Tierarztes.

     

    • Häuschen, Hasentoilette, Impfpass und Spezialfutter der Tiere sind mitzubringen. Ganz Wichtig: leider können wir die Tiere ohne Ihr Haus nicht mehr aufnehmen! Vorgabe vom Veterinäramt.

     

    • Informieren Sie sich bitte bei ihrem Tierarzt bezüglich einer Impfung gegen Myxomatose, RHD, RHD2 und entscheiden Sie dann selbst; ob Sie ihre Kaninchen impfen lassen möchten.

     

    • Bitte kommen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin. Schaffen Sie es nicht rechtzeitig, rufen Sie an und sprechen uns auf den AB, wir rufen Sie zurück. Eine Annahme Ihrer Tiere kann bei Verspätung wegen Folgeterminen nicht mehr gewährleistet werden! Die Zeit pro Kunde beträgt 15 Minuten.

     

    • Stornokosten werden bei kurzfristigen Absagen wie folgt berechnet:

                bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 40% der Gesamtsumme,

                13-7 Tage vor Betreuungsbeginn 65% der Gesamtsumme,

                6-0 Tage vor Betreuungsbeginn 100% der Gesamtsumme.

     

    • Bring-und Abholtag werden je als voller Pensionstag berechnet. Das Entgelt ist spätestens am letzten Tag der Betreuung bar zu entrichten. Bei Unterbringung < 5 Tage, berechnen wir einen Zusatzbetrag von 15 €. Bei Unterbringung < 7 Tage, berechnen wir einen Zusatzbetrag von 10 €. 

     

    • An Sonn- und Feiertage ist die Pension geschlossen.